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THEMA
Seit Mitte 2015 können die Bundesländer die Mietpreisbremse in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt für zunächst 5 Jahre einführen. Hierbei darf die Miete nur maximal 10% höher sein als bei einer vergleichbaren Wohnung.¹ Dabei gibt es auch einige Ausnahmen.
Allerdings zeigt die Mietpreisbremse bisher nicht die gewünschte Wirkung. Das geben die Politiker auch zu. Zum Einen werden die Vergleichsmieten nicht aufhören zu steigen, solange jeder Vermieter seine Miete immer 10% über diesem Mittel festlegen kann. Zum Anderen ist für den Mieter nur in wenigen Fällen feststellbar, dass die Miete nach dem Auszug des Vormieters erhöht wurde.